Tools:
Update via:
Zitierungen von § 157 PAO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 157 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 52c PAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland oder nach § 157 berechtigt wären, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, und mit ...
§ 158 PAO Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf (vom 26.10.2024)
... Dem Antrag auf Aufnahme in die Patentanwaltskammer ( § 157 Absatz 1 Nummer 2 ) ist eine Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die ... den Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 nicht nachkommt oder 2. die Voraussetzungen des § 157 Absatz 1 wegfallen. (3) Für die Entscheidung über den Antrag, für die ...
§ 159 PAO Ausländische Berufsausübungsgesellschaften (vom 26.10.2024)
... zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigte Patentanwälte oder nach § 157 niedergelassene ausländische Patentanwälte in vertretungsberechtigter Zahl ... Berufsausübungsgesellschaft ist berechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland durch nach § 157 Absatz 3 Nummer 1 befugte niedergelassene ausländische Patentanwälte patentanwaltliche ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung (PAO157Abs2DV)V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1400; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 310
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der PatentanwaltsordnungV. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 398
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der PatentanwaltsordnungV. v. 11.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 310
Zitat in folgenden Normen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 59c BRAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland oder nach § 157 der Patentanwaltsordnung berechtigt wären, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, 3. mit ...
Patentanwaltsverzeichnisverordnung (PatAnwVV)
Artikel 8 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219, 5227; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 340
§ 1 PatAnwVV Gegenstand des Verzeichnisses
... aus anderen Staaten einschließlich der Syndikuspatentanwälte aus anderen Staaten nach § 157 Absatz 1 der Patentanwaltsordnung . (2) In das Verzeichnis nach Absatz 1 sind von der Patentanwaltskammer zudem die ...
Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung (PAO157Abs2DV)
V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1400; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 310
§ 1 PAO157Abs2DV Patentanwaltsberufe aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation
... Berufe der dort bezeichneten Staaten und Gebiete erfüllen die Voraussetzungen des § 157 Absatz 2 Satz 1 der Patentanwaltsordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... gefasst: „Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 157 Maßgaben nach dem Einigungsvertrag (1) Patentanwälte und Patentassessoren, ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Teil Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften § 157 Ausländische Patentanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung § 158 ... Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland oder nach § 157 berechtigt wären, sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes niederzulassen, 3. mit ... Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften § 157 Ausländische Patentanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung (1) ... Rücknahme und Widerruf (1) Dem Antrag auf Aufnahme in die Patentanwaltskammer ( § 157 Absatz 1 Nummer 2 ) ist eine Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die ... den Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 nicht nachkommt oder 2. die Voraussetzungen des § 157 Absatz 1 wegfallen. (3) Für die Entscheidung über den Antrag, für die ... zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigte Patentanwälte oder nach § 157 niedergelassene ausländische Patentanwälte in vertretungsberechtigter Zahl ... Berufsausübungsgesellschaft ist berechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland durch nach § 157 Absatz 3 Nummer 1 befugte niedergelassene ausländische Patentanwälte patentanwaltliche ... 88. Der bisherige Zehnte Teil wird der Elfte Teil. 89. Die bisherigen §§ 157 bis 159 werden aufgehoben. 90. Die folgenden §§ 161 und 162 werden ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 4 RDAufStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland oder nach § 157 der Patentanwaltsordnung berechtigt wären, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen," ersetzt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2859/v40538.htm