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Anlage 2A - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl *)



Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (BGBl. 2013 I S. 4350)


(Rückseite siehe BGBl. I 2003 S. 2564 und folgende Änderungen)

u.a. nicht durchgeführt:

 
a)
Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird wie folgt geändert:

aa)
Im Feld unter der Überschrift werden nach den Wörtern „Bitte - füllen Sie den Antrag" die Wörter „in zweifacher Ausfertigung" gestrichen.

bb)
Bei Erläuterungspunkt 10 werden die Wörter „einem anderem Mitgliedstaat" durch die Wörter „den übrigen Mitgliedstaaten" ersetzt und nach dem Punkt am Ende der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.

cc)
Bei Erläuterungspunkt 13 werden nach dem Wort „Antragstellers" die Wörter „/der Antragstellerin" eingefügt.

dd)
Die Fußnote wird wie folgt gefasst:

„*)
Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden."

b)
Die Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird wie folgt geändert:

aa)
In Randnummer 5 wird nach dem Wort „Union" der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.

bb)
Die Fußnote wird wie folgt gefasst:

„*)
Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden."

Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 584)

Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 585)




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*)
in den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen:

a)
Auf der Rückseite der Erstausfertigung werden in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen.

b)
Im Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A) werden in Nummer 13 Satz 2 die Wörter „körperlichen Beeinträchtigung" durch das Wort „Behinderung" ersetzt.

Artikel 1 Nummer 19 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119):

a)
Auf der Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019 gemäß § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung wird bei Erläuterungspunkt 1 die Überschrift wie folgt gefasst:

„Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl".

b)
Auf der Vorderseite des Antrags für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl werden bei Erläuterungspunkt 2 nach den Wörtern „beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern" in einem neuen Spiegelpunkt folgende Wörter eingefügt:

„bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,".

c)
Auf der Vorderseite des Antrags wird bei Erläuterungspunkt 8 die Angabe „18" jeweils durch die Angabe „16" ersetzt.

d)
Auf der Vorderseite des Antrags werden in der Fußnote *) zu Erläuterungspunkt 10 die Wörter „Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ab dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden." gestrichen.

e)
Auf der Rückseite des Antrags wird bei Erläuterungspunkt 4 die Angabe „18" durch die Angabe „16" ersetzt.

f)
Auf der Rückseite des Antrags werden in der Fußnote *) zu Erläuterungspunkt 5 die Wörter „Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ab dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden." gestrichen.

g)
Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A) wird wie folgt geändert:

aa)
Die Überschrift des Merkblatts wird wie folgt gefasst:

„Merkblatt zu dem Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl".

bb)
Unter Erläuterungspunkt 8 werden die Wörter „Vereinigtes Königreich: keine (Dies entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Europawahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden)" gestrichen.

cc)
Unter Erläuterungspunkt 10 werden die Wörter „Vereinigtes Königreich (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden)" gestrichen.





 

Frühere Fassungen von Anlage 2A EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.05.2023 (07.06.2023)Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 145
aktuell vorher 15.05.2023Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2A EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2A EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... Ausübung des Wahlrechts durch Wahlberechtigte nach § 6 Abs. 3 des Europawahlgesetzes ( Anlage 2A ), 2b. die einheitlichen Formulare für den Informationsaustausch zwischen den ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische ...
Anlage 2A EuWO (zu § 17a Absatz 2) Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl *) (vom 15.05.2023)
... zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A ) werden in Nummer 13 Satz 2 die Wörter „körperlichen Beeinträchtigung" ... zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A ) wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift des Merkblatts wird wie folgt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 37. Die Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) wird wie folgt geändert: a) Die Vorderseite des Antrags ... und zu der Versicherung an Eides statt für Unionsbürger (noch Anlage 2A ) erhält die aus dem Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 38. Die ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 4 BWahlGuaÄndG Änderung der Europawahlordnung
... zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A ) werden in Nummer 13 Satz 2 die Wörter „körperlichen Beeinträchtigung" ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Artikel 1 6. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... leben - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag". e) Die Angabe zu Anlage 2A wird wie folgt gefasst: „Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) Antrag auf ... zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A ) erhält die aus dem Anhang 7 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 20. Anlage ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch Anlage 2A ) wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift des Merkblatts wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... hingewiesen." jj) Die Fußnote 2 wird aufgehoben. 24. Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2) wird wie folgt geändert: a) Der Antrag auf Eintragung in ...