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Anlage 16C - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 16C (aufgehoben)


Anlage 16C hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert




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Frühere Fassungen von Anlage 16C EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 16C EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 16C EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... deutscher Bewerber in anderen Mitgliedstaaten". d) Die Angabe zu Anlage 16C (zu § 78a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 16C (weggefallen)". ... d) Die Angabe zu Anlage 16C (zu § 78a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 16C (weggefallen)". 2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „die ... werden jeweils durch das Wort „Bundeswahlleiters" ersetzt. 53. Die Anlage 16C (zu § 78a) wird aufgehoben. 54. Die Anlage 19 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 3) ...