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Änderung Anlage 4 EuWO vom 11.12.2008

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 4 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.12.2008 geltenden Fassung
Anlage 4 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 (zu § 18 Abs. 2)


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) Wahlscheinantrag *)


vorherige Änderung

siehe BGBl. I 2003 S. 2576



Wahlscheinantrag (BGBl. 2018 I S. 587)





*) in der Grafik nicht konsolidierte Änderungen:

Artikel 1 Nummer 22 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023
I Nr. 119):

In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird der Satz 'Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen.' durch folgende Sätze ersetzt:

'Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden.'