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Änderung Anlage 4 EuWO vom 25.05.2018
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Anlage 4 EuWO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.05.2018 geltenden Fassung | Anlage 4 EuWO n.F. (neue Fassung) in der am 15.05.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119 |
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(Text alte Fassung) Anlage 4 (zu § 18 Abs. 2) | (Text neue Fassung)Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) Wahlscheinantrag *) |
siehe BGBl. I 2003 S. 2576 | *) in der Grafik nicht konsolidierte Änderungen: Artikel 1 Nummer 22 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119): In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird der Satz 'Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen.' durch folgende Sätze ersetzt: 'Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden.' |
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