Tools:
Update via:
Änderung Anlage 4 EuWO vom 15.05.2023
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 4 EuWO, alle Änderungen durch Artikel 1 7. EuWOÄndV am 15. Mai 2023 und Änderungshistorie der EuWOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 4 EuWO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung | Anlage 4 EuWO n.F. (neue Fassung) in der am 15.05.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) Wahlscheinantrag | (Text neue Fassung)Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) Wahlscheinantrag *) |
(Textabschnitt unverändert) | |
*) in der Grafik nicht konsolidierte Änderungen: Artikel 1 Nummer 22 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119): In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird der Satz 'Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen.' durch folgende Sätze ersetzt: 'Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden.' |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2860/al177392-0.htm