interne Verweise§ 61 EuWO Zählung der Wähler (vom 15.05.2023) ... eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands und, soweit möglich, weiterer gemäß § 47 anwesender Personen. Der aufnehmende Wahlvorstand verfährt entsprechend § 54 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
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