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Artikel 11 - Seeschiffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Artikel 1 § 15 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Abschnitt D Nr. 3 der Anlage zu Artikel 1 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

(2a) Artikel 6 bis 10 treten, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Genehmigung wird im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht werden.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1998 in Kraft.



 

Zitierungen von Artikel 11 Seeschiffahrtsanpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 SchAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung nach Artikel 11 Abs. 2a des Seeschiffahrtsanpassungsgesetzes
B. v. 21.12.1998 BGBl. I S. 4023