Tools:
Update via:
Artikel 11 - Seeschiffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG k.a.Abk.)
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert
(2) Abschnitt D Nr. 3 der Anlage zu Artikel 1 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
(2a) Artikel 6 bis 10 treten, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Genehmigung wird im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht werden.
(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1998 in Kraft.
Zitierungen von Artikel 11 Seeschiffahrtsanpassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 SchAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Bekanntmachung nach Artikel 11 Abs. 2a des SeeschiffahrtsanpassungsgesetzesB. v. 21.12.1998 BGBl. I S. 4023
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/29/a150663.htm