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§ 1 - Margarine- und Mischfettverordnung (MargMFV)

V. v. 31.08.1990 BGBl. I S. 1989, 2259; zuletzt geändert durch Artikel 17 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 16.09.1990; FNA: 7842-11 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Normen für Streichfette mit Ausnahme der Milchstreichfette.



 
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Frühere Fassungen von § 1 MargMFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2010Artikel 9 Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
vom 14.07.2010 BGBl. I S. 929

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 MargMFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MargMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MargMFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 9 LMHuaÄndV Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
... (BGBl. I S. 797) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" durch die ...