Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung
V. v. 05.11.2015 BGBl. I S. 1926
Artikel 1 1. FischEtikettVÄndV ... durch das Wort „Union" ersetzt. 4. Die §§ 4 und 5 werden aufgehoben. 5. Die bisherigen §§ 6 bis 10 werden die ... 5 werden aufgehoben. 5. Die bisherigen §§ 6 bis 10 werden die §§ 4 bis 8. 6. Der neue § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 ... bisherigen §§ 6 bis 10 werden die §§ 4 bis 8. 6. Der neue § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Ausnahme von der Etikettierungspflicht ... 4 bis 8. 6. Der neue § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Ausnahme von der Etikettierungspflicht Werden Fischereierzeugnisse oder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2901/v41383.htm