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Zitierungen von § 9 SBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 SBG Eintritt des Stellvertreters
... Ruht das Amt der Vertrauensperson (§ 12) oder endet es vorzeitig (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 bis 6), so tritt der nächste Stellvertreter ein. Ist kein Stellvertreter ...
§ 36 SBG Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
... Die Amtszeit des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beginnt entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 2 und beträgt regelmäßig vier Jahre. Sie verlängert sich um ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2905/v41407.htm