interne Verweise§ 30 SBG Beschwerdeverfahren ... Betroffenen angehört werden. Bei Beschwerden in Personalangelegenheiten im Sinne des § 23 Abs. 1 ist die Vertrauensperson auf Antrag des Beschwerdeführers ...
Zitat in folgenden NormenSoldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung (STzV)
V. v. 09.11.2005 BGBl. I S. 3157; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 89
§ 2 STzV Antragsverfahren (vom 09.08.2019) ... Antragstellerin oder des Antragstellers zum Ausdruck bringt, sowie im Falle eines Antrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 des Soldatenbeteiligungsgesetzes mit der Äußerung der Vertrauensperson vorzulegen. Ist die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2905/v41421.htm