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§ 4 - Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV)
V. v. 30.09.2004 BGBl. I S. 2562; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 01.12.2004; FNA: 361-4 Kostenrecht
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Geltung ab 01.12.2004; FNA: 361-4 Kostenrecht
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§ 4 Zurückweisung
1Wird eine Anmeldung zurückgewiesen, sind 170 Prozent der für die Eintragung bestimmten Gebühren zu erheben. 2Bei der Zurückweisung einer angemeldeten Ersteintragung bleiben die Gebühren für die gleichzeitig angemeldete Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung und für die Eintragung einer Prokura unberücksichtigt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung V. v. 29. November 2010 BGBl. I S. 1731 m.W.v. 1. Januar 2011
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Frühere Fassungen von § 4 HRegGebV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2011 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung vom 29.11.2010 BGBl. I S. 1731 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 HRegGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HRegGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HRegGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. HRegGebVÄndV
... des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung." 3. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Zurücknahme (1) Wird eine ... der Anmeldung entfallenden Gebühren insgesamt höchstens 250 Euro. § 4 Zurückweisung Wird eine Anmeldung zurückgewiesen, sind 170 Prozent der ...
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