Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. HRegGebVÄndV ... des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung." 3. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Zurücknahme (1) Wird eine ... der Anmeldung entfallenden Gebühren insgesamt höchstens 250 Euro. § 4 Zurückweisung Wird eine Anmeldung zurückgewiesen, sind 170 Prozent der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2923/v41638.htm