interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (5. DarlehensVÄndV)
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1715
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 6. DarlehensVÄndV ... Tatsachen des § 18a Absatz 1 des Gesetzes an Eides statt zu versichern." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Vorzeitige Rückzahlung (1) ... Eides statt zu versichern." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Vorzeitige Rückzahlung (1) Über den Antrag auf Gewährung eines ... 13a Übergangsvorschrift Bis zum Ablauf des 31. März 2020 sind die §§ 6 und 8 und die Anlage in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden." ... anzuwenden." 11. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 6 Absatz 1 ) Ablösung des Darlehens bis zu ...
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