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Zitierungen von § 57 BPersVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPersVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34 BPersVG
... Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten oder in Angelegenheiten, die besonders die in § 57 genannten Beschäftigten betreffen, der Mehrheit der Mitglieder der Jugend- und ...
§ 40 BPersVG
... beratend teilnehmen. An der Behandlung von Angelegenheiten, die besonders die in § 57 genannten Beschäftigten betreffen, kann die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ... beratend teilnehmen. Bei Beschlüssen des Personalrates, die überwiegend die in § 57 genannten Beschäftigten betreffen, haben die Jugend- und Auszubildendenvertreter Stimmrecht. ...
§ 58 BPersVG
... Wahlberechtigt sind alle in § 57 genannten Beschäftigten. § 13 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) Wählbar ...
§ 59 BPersVG
... besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 der in § 57 genannten Beschäftigten aus einem Jugend- und Auszubildendenvertreter, 21 bis 50 ... aus einem Jugend- und Auszubildendenvertreter, 21 bis 50 der in § 57 genannten Beschäftigten aus drei Jugend- und Auszubildendenvertretern, 51 bis 200 ... aus drei Jugend- und Auszubildendenvertretern, 51 bis 200 der in § 57 genannten Beschäftigten aus fünf Jugend- und Auszubildendenvertretern, 201 ... aus fünf Jugend- und Auszubildendenvertretern, 201 bis 300 der in § 57 genannten Beschäftigten aus sieben Jugend- und Auszubildendenvertretern, 301 bis ... aus sieben Jugend- und Auszubildendenvertretern, 301 bis 1.000 der in § 57 genannten Beschäftigten aus elf Jugend- und Auszubildendenvertretern, mehr als ... aus elf Jugend- und Auszubildendenvertretern, mehr als 1.000 der in § 57 genannten Beschäftigten aus fünfzehn Jugend- und Auszubildendenvertretern. ... der verschiedenen Beschäftigungsarten der der Dienststelle angehörenden in § 57 genannten Beschäftigten zusammensetzen. (3) Die Geschlechter sollen in der ...
§ 61 BPersVG
... hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. Maßnahmen, die den in § 57 genannten Beschäftigten dienen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung, beim Personalrat zu ... 2. darüber zu wachen, daß die zugunsten der in § 57 genannten Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, ... durchgeführt werden, 3. Anregungen und Beschwerden von in § 57 genannten Beschäftigten, insbesondere in Fragen der Berufsbildung, entgegenzunehmen und, ... Erledigung hinzuwirken; die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die betroffenen in § 57 genannten Beschäftigten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu ... nach § 66 Abs. 1 beizuziehen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die besonders in § 57 genannte Beschäftigte betreffen. (5) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ...
§ 64 BPersVG
... Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen gelten § 53 Abs. 2 und 4 sowie die §§ 57 bis 62 entsprechend. (2) In den Fällen des § 6 Abs. 3 wird neben den ...
§ 68 BPersVG
... mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten. (2) Die Personalvertretung ist ...
§ 83 BPersVG
... 2. Wahl und Amtszeit der Personalvertretungen und der in den §§ 57 , 65 genannten Vertreter sowie die Zusammensetzung der Personalvertretungen und der Jugend- und ... Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen und der in den §§ 57 , 65 genannten Vertreter, 4. Bestehen oder Nichtbestehen von ...
§ 90 BPersVG
... entsprechende Anwendung. 3. Die Beschäftigten im Sinne des § 57 in beiden Dienststellen wählen - neben den örtlichen Jugend- und ...
§ 115 BPersVG
... wird ermächtigt, zur Durchführung der in den §§ 12 bis 25, 55 bis 57 , 64, 65, 85 Abs. 2 sowie den §§ 86, 89a und 91 bezeichneten Wahlen durch ...
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