Zitierungen von § 11 AP-gDBPolV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AP-gDBPolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AP-gDBPolV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 AP-gDBPolV Einsatzpraktika (vom 31.05.2008)
... Anwärter die in den Fachstudien (§ 4) und praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (§ 11 ) erworbenen Kenntnisse und lernen, sie in der Praxis anzuwenden. (2) Tätigkeiten, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 913
Artikel 1 1. AP-gDBGSVÄndV
... 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes". f) Die Angaben zu den §§ 9 bis 13 werden wie folgt gefasst: „§ 9 Ziel der Praktika § ... „§ 9 Ziel der Praktika § 10 Einsatzpraktika § 11 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen § 12 Organisation und Durchführung der ... Anwärter die in den Fachstudien (§ 4) und praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (§ 11 ) erworbenen Kenntnisse und lernen, sie in der Praxis anzuwenden." 13. Die ... Kenntnisse und lernen, sie in der Praxis anzuwenden." 13. Die §§ 11 bis 13 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen ... 13. Die §§ 11 bis 13 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen (1) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen ...


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