Zitierungen von § 4 WoStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WoStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 WoStatG Auskunftspflicht
...  (2) Auskunftspflichtige sind 1. zu den Merkmalen nach § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c die Eigentümer und Verwalter oder ... oder Nutzungsberechtigten; 2. zu den Merkmalen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und b die Wohnungsinhaber, ersatzweise die nach Nummer 1 ... die nach Nummer 1 Auskunftspflichtigen; 3. zu den Merkmalen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden ... nach Nummer 1 mitzuteilen. (3) Die Angaben zu den Merkmalen nach § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe c sowie nach § 5 Nr. 1, 2 und 4 können ersatzweise ... ersatzweise freiwillig durch einen Mieter erteilt werden. (4) Die Angaben zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 3 Buchstabe c und § 5 Nr. 4 sind ...


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