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Synopse aller Änderungen des 1. WOMitbestG am 12.08.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 12. August 2021 durch Artikel 18 des FüPoG II geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des 1. WOMitbestG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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1. WOMitbestG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung | 1. WOMitbestG n.F. (neue Fassung) in der am 12.08.2021 geltenden Fassung durch Artikel 18 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Geltungsbereich Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge Abschnitt 1 Einleitung der Wahl § 2 Bekanntmachung des Unternehmens § 3 Betriebswahlvorstand § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands § 6 Mitteilungspflicht § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands § 8 Wählerliste § 9 Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste § 10 Änderungsverlangen § 11 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl § 12 Bekanntmachung § 13 Antrag auf Abstimmung § 14 Abstimmungsausschreiben § 15 Stimmabgabe § 16 Abstimmungsvorgang § 17 (aufgehoben) § 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe § 19 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe § 20 Öffentliche Stimmauszählung § 21 Abstimmungsniederschrift § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 23 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge § 24 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 25 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer § 26 Wahlvorschläge der Gewerkschaften § 27 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 28 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 29 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten § 30 Abstimmung der leitenden Angestellten § 31 Abstimmungsniederschrift Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 32 Prüfung der Wahlvorschläge § 33 Ungültige Wahlvorschläge § 34 Nachfrist für Wahlvorschläge § 35 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften § 36 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Wahlausschreiben § 37 Wahlausschreiben Abschnitt 2 Durchführung der Wahl Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 38 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 39 Öffentliche Stimmauszählung § 40 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 42 Öffentliche Stimmauszählung § 43 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 44 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe § 45 Voraussetzungen § 46 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 46a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 46b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 46c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 47 Wahlniederschrift § 48 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 49 Aufbewahrung der Wahlakten Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte Abschnitt 1 Wahl der Delegierten Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat § 50 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden § 51 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 52 Errechnung der Zahl der Delegierten § 53 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte § 54 Einreichung von Wahlvorschlägen § 55 Prüfung der Wahlvorschläge § 56 Ungültige Wahlvorschläge § 57 Nachfrist für Wahlvorschläge § 58 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Unterabschnitt 4 Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 59 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 60 Öffentliche Stimmauszählung § 61 Ermittlung der Gewählten Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang § 62 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe § 63 Voraussetzungen § 64 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 65 Wahlniederschrift § 66 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten Unterabschnitt 8 Ausnahme § 67 Ausnahme Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste § 68 Delegiertenversammlung § 69 Delegiertenliste § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten § 71 Mitteilung an die Delegierten Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 73 Öffentliche Stimmauszählung § 74 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 76 Öffentliche Stimmauszählung § 77 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 78 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 78a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 78b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 78c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 79 Wahlniederschrift § 80 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 81 Aufbewahrung der Wahlakten Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften § 82 Einleitung des Abberufungsverfahrens § 83 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 84 Prüfung des Antrags auf Abberufung § 85 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste § 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 88 Delegiertenliste § 89 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Betriebswahlvorstands an die Delegierten § 90 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 4 Ersatzmitglieder § 91 Ersatzmitglieder | |
(Text alte Fassung) Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften | (Text neue Fassung) Teil 3 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes § 91a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 92 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen § 93 Berechnung von Fristen § 94 Übergangsregelung § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
§ 91a (neu) | § 91a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen |
Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen dieser Wahlordnung zum Geschlechteranteil bei börsennotierten Unternehmen entsprechend. | |
§ 94 Übergangsregelung | |
(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1682), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden. | Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden. |
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