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Zitierungen von § 8 1. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 1. WOMitbestG Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste
...  (3) Hat der Betriebswahlvorstand bei der Aufstellung der Wählerliste nach § 8 Abs. 1 über die Eintragung der Wahlberechtigten als in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ...
§ 69 1. WOMitbestG Delegiertenliste
... 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und der leitenden Angestellten auf. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden. (2) Hinter dem Namen jedes ...
§ 83 1. WOMitbestG Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
... für die Abberufung dieses Aufsichtsratsmitglieds antragsberechtigt sind. Die §§ 8 bis 11 sind entsprechend anzuwenden; die Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3 muss auch den ...
§ 86 1. WOMitbestG Abberufungsausschreiben, Wählerliste
... Liste der Abstimmungsberechtigten des Betriebs (Wählerliste) aufgestellt. Die §§ 8 , 9 und 11 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass abweichend von § 8 Abs. 1 ... 8, 9 und 11 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 eine Trennung der Wählerliste nicht erforderlich ...
§ 88 1. WOMitbestG Delegiertenliste
... die Abberufung unverzüglich eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste) auf. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 69 Abs. 2 und 3 und § 70 sind entsprechend ...
§ 92 1. WOMitbestG Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
... nach der Bildung des Betriebswahlvorstands ist die Wählerliste aufzustellen; die §§ 8 bis 11 sind anzuwenden. (3) Abweichend von § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 soll der ...
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