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Zitierungen von § 50 1. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 1. WOMitbestG Bekanntmachung des Unternehmens (vom 02.09.2015)
... Unternehmens auch an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen teil (§§ 50 , 51) und beginnt die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwölf Monate vor ...
§ 67 1. WOMitbestG Ausnahme
... 7 sind nicht anzuwenden, wenn nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 50 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der Dritten Wahlordnung zum ...
§ 68 1. WOMitbestG Delegiertenversammlung
... Wahl der Delegierten stattfinden. Sind in dem Unternehmen keine Delegierte zu wählen (§ 50 ), so soll die Delegiertenversammlung spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Amtszeit der ...
 
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