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Zitierungen von § 51 1. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 1. WOMitbestG Bekanntmachung des Unternehmens (vom 02.09.2015)
... auch an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen teil (§§ 50, 51 ) und beginnt die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwölf Monate vor oder ...
§ 53 1. WOMitbestG Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
... Delegierte zu wählen sind; 3. ob der Betriebswahlvorstand nach § 51 beschlossen hat, dass die zu wählenden Delegierten auch an der Wahl der ...
§ 66 1. WOMitbestG Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
... die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl. Haben die Delegierten nach § 51 ein Mehrfachmandat, so ist dies in der Benachrichtigung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)
V. v. 27.05.2002 BGBl. I S. 1741; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 54 3. WOMitbestG Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
... (Unternehmenswahlvorstand) des in Nummer 1 bezeichneten Unternehmens nach § 51 der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (§ 55 der Zweiten Wahlordnung zum ...