Die Gebühren werden wie folgt fällig:
- 1.
- die Einrichtungsgebühr nach Herstellung des Anschlusses;
- 2.
- die monatliche Grundgebühr am 15. des jeweiligen Monats; wird das Abrufverfahren nach dem 15. eines Monats eingerichtet, wird die erste Gebühr mit der Einrichtung fällig;
- 3.
- die Abrufgebühren am 15. des auf den Abruf folgenden Monats.