Zitierungen von § 2 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FFG Präsidium (vom 01.01.2014)
... des Vorstandes. Dies gilt auch für sein Handeln bei den Einrichtungen nach § 2 Abs. 2. Es kann die Einberufung des Verwaltungsrates verlangen. (5) ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... handelt. Der Vorstand entscheidet ferner über Maßnahmen nach § 2 , die ihm vom Präsidium übertragen wurden, und über ...
§ 67 FFG Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen (vom 06.08.2010)
... von dritter Seite entgegennehmen, sofern der Zuwendungszweck mit den Aufgaben nach § 2 in Einklang steht. Die Zuwendungen sind den Einnahmen der FFA zuzuführen und nach ...
§ 67a FFG Verwendung der Filmabgabe der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2 wie folgt zu verwenden: 1. 30 vom Hundert für die Förderung des ...
§ 67b FFG Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter (vom 06.08.2010)
... Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 und 2 nach Maßgabe der mit der FFA abzuschließenden Abkommen für die ...
§ 68 FFG Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten (vom 01.01.2014)
... 67a und 67b nach anteiligem Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 und 2 wie folgt zu verwenden: 1. 37 vom Hundert für die ...
§ 68a FFG Verwendung für sonstige Aufgaben (vom 01.01.2009)
... den Einnahmen der FFA dürfen nicht mehr als 10 vom Hundert für die Aufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2 verwendet werden. Über die konkrete Aufteilung der Mittel entscheidet das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2277) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „Dies gilt auch für sein Handeln bei den Einrichtungen nach § 2 Abs. 2." c) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. bb) Nummer 1 ... Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. bb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... durch die Wörter „nach § 67 Abs. 1, 2 und 3" und die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz ... 67 Abs. 1, 2 und 3" und die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. bb) In ... Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. bb) In Nummer 1 werden die Wörter „48,5 vom ... Hundert" werden durch die Wörter „10 vom Hundert" und die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. b) Folgender ... vom Hundert" und die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 6. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... von dritter Seite entgegennehmen, sofern der Zuwendungszweck mit den Aufgaben nach § 2 in Einklang steht. Die Zuwendungen sind den Einnahmen der FFA zuzuführen und nach ... Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 und 2 nach Maßgabe der mit der FFA abzuschließenden Abkommen für die ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... (BGBl. I S. 1048) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Entscheidungen handelt. Der Vorstand entscheidet ferner über Maßnahmen nach § 2 , die ihm vom Präsidium übertragen wurden, und über ...


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