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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 TierpflMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierpflMstrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 TierpflMstrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 8 TierpflMstrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... oder dem Seemannsgesetz geregelte Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 7 genannten Anforderungen entspricht. Dasselbe gilt für Prüfungsteilnehmer, die die ... Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 7 genannten Anforderungen entspricht, kann auf Antrag von der zuständigen Stelle von der ...
§ 9 TierpflMstrV Bestehen der Prüfung
... der Anlage Seite 1 bis 3 auszustellen. Im Fall der Freistellung gemäß § 7 sind - anstelle der Noten - Ort, Datum sowie Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...
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