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Anlage 3b - Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)
V. v. 22.11.1995 BGBl. I S. 1528; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 9 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 860-11-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1996; FNA: 860-11-2 Sozialgesetzbuch
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Anlage 3b Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)
Anlage 3b wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1995 S. 1538)
Zitierungen von Anlage 3b PBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3b PBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 PBV Jahresabschluß (vom 01.01.2017)
... nach Anlage 2, sowie 3. dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises. Der Jahresabschluß ist ... zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt ... erstellen oder 2. unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten ...
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