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Zitierungen von § 38 DesignG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DesignG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 41 DesignG Vorbenutzungsrecht (vom 01.01.2014)
... Rechte nach § 38 können gegenüber einem Dritten, der vor dem Anmeldetag im Inland ein identisches Design, ...
§ 42 DesignG Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz (vom 01.01.2014)
... Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem ...
§ 51 DesignG Strafvorschriften (vom 01.07.2017)
... Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt, obwohl der Rechtsinhaber nicht zugestimmt hat, wird mit ...
§ 55 DesignG Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr (vom 01.07.2016)
... Liegt eine Rechtsverletzung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 offensichtlich vor, so unterliegt das jeweilige Erzeugnis auf Antrag und gegen ...
§ 72 DesignG Anzuwendendes Recht (vom 01.01.2014)
... Designs können nicht geltend gemacht werden, soweit sie Handlungen im Sinne von § 38 Abs. 1 betreffen, die vor dem 28. Oktober 2001 begonnen wurden und die der Verletzte vor diesem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... § 34c Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren". g) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und ... g) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang". h) Die Angabe zu § 40 ... durch die Wörter „eingetragenen Designs" ersetzt. 40. § 38 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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