Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
§ 1
Diese Verordnung betrifft die Beschaffung von Flugsicherungsausrüstungen und -systemen, insbesondere von Kommunikationssystemen, Überwachungssystemen, automatischen Systemen zur Unterstützung der Flugverkehrskontrolle, Navigationssystemen.
interne Verweise§ 3 KoTSV ... juristische Personen des privaten Rechts, die als Auftraggeber Beschaffungen im Sinne des § 1 vornehmen, müssen in den allgemeinen Unterlagen oder Lastenheften des jeweiligen Auftrags auf ...
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