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Anlage 7 - Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.12.1997 BGBl. I 1998 S. 5; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 114
Geltung ab 16.04.1992; FNA: 2125-40-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 7 (zu § 9) Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen



Lfd. Nr.ErzeugnisWarnhinweisStelle(n) an oder auf der/denen der Warnhinweis anzubringen ist
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1.Imprägnierungsmittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind, ausgenommen solche, die Schäume erzeugen"Vorsicht! Unbedingt beachten! Gesundheitsschäden durch Einatmen möglich! Nur im Freien oder bei guter Belüftung verwenden! Nur wenige Sekunden sprühen! Großflächige Leder- und Textilerzeugnisse nur im Freien besprühen und gut ablüften lassen! Von Kindern fernhalten!"Aerosolpackung und Verpackung der einzelnen Aerosol- packung(en)
2.Luftballons„Zum Aufblasen eine Pumpe ver-
wenden!"
Verpackung und Verpackung ein-
zelner Verpackungen




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Frühere Fassungen von Anlage 7 Bedarfsgegenständeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.07.2008Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
vom 16.06.2008 BGBl. I S. 1107

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 Bedarfsgegenständeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 BedGgstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BedGgstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BedGgstV Warnhinweise
... Anlage 7 aufgeführte Bedarfsgegenstände dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 16.06.2008 BGBl. I S. 1107
Artikel 1 16. BedGgstVÄndV
... 1. April 2009 in den Verkehr gebracht werden. (11) Bedarfsgegenstände nach Anlage 7 Nr. 2, die nicht den dort genannten Warnhinweis tragen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. ... b) 1,0 Milligramm je Kilogramm Luftballon. 4. Der Anlage 7 wird folgende Nummer 2 angefügt: Lfd. Nr. ...