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Zitierungen von § 8a FRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a FRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz (FANG)
G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93; zuletzt geändert durch Artikel 303 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 FANG (vom 25.07.2017)
... Fremdrentengesetz erworben haben. Für Berechtigte nach Satz 1 Buchstabe b findet § 8a des Fremdrentengesetzes keine Anwendung. (1a) § 2 Satz 1 Buchstabe a des Fremdrentengesetzes gilt nicht ... und auf diese der Absatz 3 entsprechend anzuwenden. (5) § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 1 des Fremdrentengesetzes in der am 6. Mai 1996 geltenden Fassung finden weiter Anwendung auf solche Berechtigte, deren ...
§ 3 FANG
... 1 bis 13 des Fremdrentengesetzes finden auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der in § ...
 
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