§ 34 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 20.02.2008 BGBl. I S. 248
Artikel 1 1. AP-mDBGSVÄndV ... 2 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen". b) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". 3. § 2 ... b) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 ... höchstens 50 Anwärterinnen und Anwärtern beziehen." 15. § 34 wird aufgehoben. ...
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