§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.08.2024) ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ...
§ 56 BBiG Fortbildungsprüfungen (vom 01.08.2024) ... § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 42a , 46 und 47 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der ...
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... c) Nach der Angabe zu § 42 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden". d) Die Angaben zu Teil 2 Kapitel 1 ... 3. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10" durch ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ... durch die Angabe „§ 41" ersetzt. 24. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden ... 24. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „ § 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden (1) Die zuständige Stelle kann bestimmen, ... „§§ 39 bis 42 und 47" durch die Wörter „§§ 39 bis 42a und 47" ersetzt. 30. In § 50 Absatz 1 und 2 wird jeweils das Wort ... 42, 46 und 47" durch die Wörter „§§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 42a , 46 und 47" ersetzt. 39. In § 57 wird das Wort „Energie" durch das ... „§§ 40 bis 42, 46 und 47" durch die Wörter „§§ 40 bis 42a , 46 und 47" ersetzt. 44. In § 63 wird das Wort „Energie" durch das ...