Zitierungen von § 3 Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BEPNStruktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEPNStruktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2589
Artikel 1 2. BEDBPStruktGÄndG
... die in Bereichen mit Personalüberhang beschäftigt sind." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „Beamtinnen und Beamte des ... die Wörter „Beamtinnen und" eingefügt. 4. Nach § 3 werden folgende §§ 4 und 5 angefügt: „§ 4 Beamtinnen und ...


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