Änderung §§ 36 bis 37 TFG vom 11.05.2019

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§§ 35 bis 37 TFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.05.2019 geltenden Fassung
§§ 36 bis 37 TFG n.F. (neue Fassung)
in der am 11.05.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung)

§§ 35 bis 37 (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

§§ 36 bis 37 (aufgehoben)


(heute geltende Fassung) 
 



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