Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 40 SUG vom 01.12.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 BEG IV am 1. Dezember 2011 und Änderungshistorie des SUG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 21 SUG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2011 geltenden Fassung
§ 40 SUG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 71 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 21 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 4


(Text neue Fassung)

§ 40 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Anwendung der seefahrtbezogenen internationalen Untersuchungsregelungen nach den Buchstaben C und D der Anlage geschieht, soweit dieses Gesetz betroffen ist, im Rahmen dieses Abschnitts.