Tools:
Update via:
Änderung § 40 SUG vom 01.12.2011
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 40 SUG, alle Änderungen durch Artikel 1 SUGuaÄndG am 1. Dezember 2011 und Änderungshistorie des SUGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
§ 21 SUG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.12.2011 geltenden Fassung | § 40 SUG n.F. (neue Fassung) in der am 01.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2279 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 21 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 4 | (Text neue Fassung)§ 40 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 4 |
Die Anwendung der seefahrtbezogenen internationalen Untersuchungsregelungen nach den Buchstaben C und D der Anlage geschieht, soweit dieses Gesetz betroffen ist, im Rahmen dieses Abschnitts. | Die Anwendung der seefahrtbezogenen internationalen Untersuchungsregelungen nach den Buchstaben D und E der Anlage geschieht, soweit dieses Gesetz betroffen ist, im Rahmen dieses Abschnitts. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3159/al30480-0.htm