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Änderung Eingangsformel SUG vom 01.12.2011

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Eingangsformel SUG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2011 geltenden Fassung
Eingangsformel SUG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 390
 

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)



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*) Dieses Gesetz dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 114). Im Gesetz enthaltene Verweise auf diese Richtlinie gelten als Verweise auf die Richtlinie in ihrer jeweils geltenden Fassung.