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Anlage 2 Teil 1 - Fahrzeugteileverordnung (FzTV)
V. v. 12.08.1998 BGBl. I S. 2142; zuletzt geändert durch Artikel 171 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 19.11.1998; FNA: 9232-11 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 19.11.1998; FNA: 9232-11 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 2 Teil 1 (zu § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 7 Abs. 3) Zuständige Prüfstellen für bestimmte Fahrzeugteile und ihre bisher zugeteilten Kennbuchstaben
Anlage 2 Teil 1 hat 1 frühere Fassung
bisher zugeteilter Kennbuchstabe | Prüfstelle | Teileart, für die die Prüfstellen bisher zuständig waren |
D | Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen 44285 Dortmund | - Sicherheitsglas einschließlich Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Fahrzeugen |
E | TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Am TÜV 1 30519 Hannover | - Fahrtschreiber |
F | RWTÜV Fahrzeug GmbH Adlerstraße 7 45307 Essen | - Auflaufbremsen - Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- zeugen |
G | Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart Postfach 80 11 40 70511 Stuttgart | - Sicherheitsgurte - Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraft- fahrzeugen |
K | Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen Kaiserstraße 12 76128 Karlsruhe | - lichttechnische Einrichtungen |
L | Prüfungskommission für Gleitschutz- einrichtungen beim Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg | - Gleitschutzeinrichtungen |
M | TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Bereich München Daimlerstraße 11 85748 Garching | - Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- zeugen - Auflaufbremsen - Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn |
N | DEKRA Typprüfstelle/Technischer Dienst der DEKRA Automobil AG Bernhardstraße 62 01187 Dresden | - Heizungen - Gleitschutzeinrichtungen - Scheiben aus Sicherheitsglas - Auflaufbremsen - Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- zeugen - Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequen- zen - Einsatzhorn - Sicherheitsgurte - Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraft- fahrzeugen - Fahrtschreiber und Kontrollgeräte |
S | Prüfstelle für Fahrzeugteile im Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Pfaffenwaldring 12 70569 Stuttgart | - Heizungen |
Text in der Fassung des Artikels 2 Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV) V. v. 26. Juli 2013 BGBl. I S. 2803 m.W.v. 1. August 2013
Frühere Fassungen von Anlage 2 Teil 1 FzTV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 2 Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV) vom 26.07.2013 BGBl. I S. 2803 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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