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Anlage 2 Teil 2 - Fahrzeugteileverordnung (FzTV)
V. v. 12.08.1998 BGBl. I S. 2142; zuletzt geändert durch Artikel 171 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 19.11.1998; FNA: 9232-11 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 19.11.1998; FNA: 9232-11 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 2 Teil 2 (zu § 7 Abs. 3) Kennbuchstaben, die nicht mehr zugeteilt werden
Anlage 2 Teil 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
weiterhin gültiger Kenn- buchstabe, der nicht mehr zugeteilt wird | Prüfstelle | Teileart, für die die Prüfstelle zuständig war; Grund für die aufgehobene Zuständigkeit |
A | Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug- verkehr des TÜV Berlin-Brandenburg e. V. | Beiwagen von Krafträdern; |
T | alle anderen Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr | Beiwagen müssen nicht mehr in amtlich ge- nehmigter Bauart nach § 22a Abs. 1 StVZO ausgeführt sein. |
B | Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig | Fahrtschreiber; die Zuständigkeit wurde auf die Landeseich- direktion Nordrhein-Westfalen übertragen (Kennbuchstabe E). |
C | Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug- verkehr an der Technischen Universität Berlin in Berlin-Charlottenburg | - Heizungen - Auflaufbremsen - Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- zeugen; Übernahme durch DEKRA e. V. |
Zitierungen von Anlage 2 Teil 2 FzTV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 Teil 2 FzTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FzTV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FzTV Prüfstellen (vom 01.11.2012)
... sind Prüfstellen zuständig. Prüfstelle ist 1. eine der in Anlage 2 Teil 1 genannten für die Prüfung bestimmter Fahrzeugteile zuständigen ... Prüfstelle der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Dresden entsprechend Anlage 2 Teil 1 dieser Verordnung nach Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 5 des ...
§ 7 FzTV Prüfzeichen (vom 01.08.2013)
... 19. November 1998 aufgrund von Bauartgenehmigungen zugeteilt wurden und Kennbuchstaben nach Anlage 2 Teil 2 enthalten, dürfen bis zum Erlöschen der jeweiligen Bauartgenehmigung weiterhin ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 2 48. StVRÄndV Änderung der Fahrzeugteileverordnung
... der Wirkungsweise in zweifa- cher Ausfertigung. 3. In Anlage 2 Teil 1 wird in der Zeile für den Kennbuchstaben „E" die Angabe zur Bezeichnung der ...
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