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Frühere Fassungen von § 4 1. BMeldDÜV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2011 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 20.10.2010 BGBl. I S. 1435 |
aktuell vorher | 01.11.2007 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 10.07.2007 BGBl. I S. 1388 |
aktuell vorher | 19.12.2006 | Artikel 17 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878 |
aktuell | vor 19.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3188/al44822.htm