Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten (JArbSchSittV k.a.Abk.)

V. v. 03.04.1964 BGBl. I S. 262; aufgehoben durch Artikel 18 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.06.1964; FNA: 8051-1-4 Jugendarbeitsschutz
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§ 2 (aufgehoben)






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