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§ 4a - Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
neugefasst durch B. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 90; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 24.12.1997; FNA: 2251-5 Rundfunkwesen
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Geltung ab 24.12.1997; FNA: 2251-5 Rundfunkwesen
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§ 4a Aufgabenplanung
§ 4a wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Deutsche Welle erstellt in eigener Verantwortung unter Nutzung aller für ihren Auftrag wichtigen Informationen und Einschätzungen, insbesondere vorhandenem außenpolitischen Sachverstand, eine Aufgabenplanung für einen Zeitraum von vier Jahren. 2Sie ist jährlich fortzuschreiben. 3Planungsgrundlage sind die finanziellen Rahmendaten der Bundesregierung, soweit die Deutsche Welle betroffen ist. 4Im Übrigen gilt § 4b Abs. 6.
(2) Die Deutsche Welle legt in der Aufgabenplanung ihre Programmziele, Schwerpunktvorhaben und deren Gewichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §§ 3 und 4 für ihre Angebote dar, aufgeschlüsselt insbesondere nach Zielgebieten, Zielgruppen, Verbreitungswegen und Angebotsformen.
(3) Die Deutsche Welle stellt in ihrer Aufgabenplanung dar, wie sie zur Aus- und Fortbildung von Medienschaffenden, insbesondere im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung der auswärtigen Beziehungen beiträgt.
(4) Die Aufgabenplanung enthält auch die für die Bewertung der Angebote maßgebenden Kriterien und erläutert, aus welchen Gründen die vorgeschlagenen Verbreitungswege und Angebotsformen für die jeweiligen Zielgebiete und Zielgruppen vorgesehen werden und wie sich die Zusammenarbeit mit Dritten gemäß § 8 Abs. 1 und 4 vollziehen soll.
Zitierungen von § 4a DWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a DWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 DWG Produktionen (vom 14.05.2024)
... sicher, dass diese den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere der §§ 4 bis 6, ...
§ 45 DWG Einnahmen
... Haushaltsgesetz des Bundes. (3) Die Aufgabenplanung der Deutschen Welle (§§ 4a , 4b) wird durch den vierjährigen Planungszeitraum, die mittelfristige Finanzplanung der ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3456
Artikel 2 DWGÄndG Übergangsregelung
... Welle erarbeitet ihre Aufgabenplanung nach dem Verfahren gemäß den §§ 4 bis 4b des Deutsche-Welle-Gesetzes erstmals für die Jahre 2006 bis 2009. Der Wirtschaftsplan ...
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