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§ 48 - Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
neugefasst durch B. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 90; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 24.12.1997; FNA: 2251-5 Rundfunkwesen
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Geltung ab 24.12.1997; FNA: 2251-5 Rundfunkwesen
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§ 48 Aufstellung des Wirtschaftsplans
§ 48 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Deutsche Welle stellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf. 2Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Wirtschaftsplan enthält
- 1.
- einen Erfolgsplan, in dem die im Wirtschaftsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen nach Art einer Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen sind,
- 2.
- einen Investitionsplan, der die geplanten Maßnahmen zur Vermehrung des Anlage- und Umlaufvermögens darstellt,
- 3.
- einen Finanzplan, der die Eigenfinanzierungsmittel, die zu erwartenden Deckungsmittel sowie die Ausgaben für Investitionen aufführt,
- 4.
- eine Überleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Haushaltssystematik des Bundes,
- 5.
- einen Stellenplan,
- 6.
- Bewirtschaftungsgrundsätze.
(3) Die Überleitungsrechnung gemäß Absatz 2 Nr. 4 ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
(4) Die Finanzordnung der Deutschen Welle kann die Aufnahme weiterer Angaben im Wirtschaftsplan vorsehen.
(5) Die Deutsche Welle leitet die Überleitungsrechnung, den Stellenplan und die Bewirtschaftungsgrundsätze gemäß Absatz 2 Nr. 4 bis 6 rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsverhandlungen der Bundesregierung und dem Bundesrechnungshof zu.
Zitierungen von § 48 DWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 DWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 DWG Deckungsfähigkeit von Ausgaben
... erklärt werden. (2) Die Ansätze des Erfolgsplans ( § 48 Abs. 2 Nr. 1 ) für Personalaufwendungen, Programmaufwendungen, Betriebsaufwendungen und Investitionen ... die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionen der Überleitungsrechnung ( § 48 Abs. 2 Nr. 3 ). (3) Die Ansätze des Erfolgsplans (§ 48 Abs. 2 Nr. 1) für ... (§ 48 Abs. 2 Nr. 3). (3) Die Ansätze des Erfolgsplans ( § 48 Abs. 2 Nr. 1 ) für Personalaufwendungen, Programmaufwendungen, Betriebsaufwendungen und Investitionen ... die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionen der Überleitungsrechnung ( § 48 Abs. 2 Nr. 3 ...
§ 54 DWG Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Nachtrag zum Wirtschaftsplan
... Aufwendungen, für die die im Erfolgsplan ( § 48 Abs. 2 Nr. 1 ) ausgebrachten Ansätze nicht ausreichen oder für die keine Ansätze vorhanden sind ... auf, wenn 1. sich zeigt, dass die Überleitungsrechnung gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 3 im Vollzug des Wirtschaftsplans trotz Ausnutzung jeder Einsparungsmöglichkeit nicht ... Deutschen Welle geleistet werden müssen. (4) Die Vorschriften der §§ 47, 48 und 50 gelten ...
§ 55 DWG Jahresabschluss
... Einnahmen und tatsächlich geleisteten Ausgaben entsprechend der Systematik gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 und 5. dem Geschäftsbericht zur Erläuterung der Vorgänge von besonderer ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3456
Artikel 2 DWGÄndG Übergangsregelung
... Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß § 48 des Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt. ...
Artikel 4 DWGÄndG
... Artikel 1 tritt bis auf die §§ 44 bis 56 am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 §§ 44 bis 56 ... 44 bis 56 am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 §§ 44 bis 56 tritt am 1. Januar 2005 in ...
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