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Änderung Anlage 1a TÄHAV vom 10.11.2006
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Anlage 1a TÄHAV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 10.11.2006 geltenden Fassung | Anlage 1a TÄHAV n.F. (neue Fassung) in der am 21.03.2009 geltenden Fassung durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1a (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 1a (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in anderem EU- oder EWR-Mitgliedstaat) |
(siehe BGBl. I 2009 S. 1767) Vom Tierarzt auszufüllen 1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum (Gültigkeit: 3 Wochen) 3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers | 4 Land 5 Name und Anschrift des Tierhalters | 6 Kreis 7 Tierart und Identität der Tiere | 8 Tierzahl | 9 Durchschnittliches Gewicht der Tiere 10 Indikation | 11 Behandlungsdauer (Tage) 12 Wartezeit (Tage) 13 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti- scher Unternehmer, Zulassungs-/Registrier-Nr. | 14 Menge 15 Bezeichnung der vergleichbaren in Deutschland zugelassenen Arzneimittel-Vormischung, Zulassungs-/ Registrier-Nr. 16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge 18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg- lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist: % 19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln) 20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde 21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes: Vom Hersteller auszufüllen 22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis | 25 Chargen-Nr. 26 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt. Eigenhändige Unterschrift des Herstellers: Von der für die arzneimittelrechtliche Überwachung des Herstellers zuständigen Behörde auszufüllen 27 Hiermit wird bescheinigt, dass das oben bezeichnete Fütterungsarzneimittel von einer zugelassenen Person entsprechend der Richtlinie 90/167/EWG hergestellt wurde. Siegel der Veterinärbehörde | (Ort, Datum) | Unterschrift (Name, Amtsbezeichnung) Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt. Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter. |
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