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Änderung Anlage 1 TÄHAV vom 21.03.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 TÄHAV, alle Änderungen durch Artikel 2 PharmStVuaÄndV am 21. März 2009 und Änderungshistorie der TÄHAV

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Anlage 1 TÄHAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.03.2009 geltenden Fassung
Anlage 1 TÄHAV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)


(siehe BGBl. I 2006 S. 3460)


Vom Tierarzt auszufüllen

1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum
(Gültigkeit: 3 Wochen)

3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers

4 Name und Anschrift des Tierhalters | 5 Kreis

6 Tierart und Identität der Tiere | 7 Tierzahl | 8 Durchschnittliches
Gewicht der Tiere

9 Indikation | 10 Behandlungsdauer
(Tage)

11 Wartezeit (Tage)

12 Bezeichnung des Fütterungsarzneimittels (fakultativ) | 13 Menge

14 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti-
scher Unternehmer | 15 Menge

16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge

18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg-
lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist:
%

19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen
mit anderen Mitteln)

20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde

21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes:

Vom Hersteller auszufüllen

22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis

25 Name der sachkundigen Person, die das Fütterungsarzneimittel
freigegeben hat | 26 Chargen-Nr.

27 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt.
Eigenhändige Unterschrift des Herstellers:

(Text alte Fassung)


Hinweis für den Tierarzt: Original und drei Durchschriften an Hersteller, 4. Durchschrift (gelb) verbleibt beim Tierarzt

Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, 1. Durchschrift (rot) mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter, 2. Durchschrift (blau) unverzüglich an zuständige Behörde, 3. Durchschrift (grün) zurück an Tierarzt

(Text neue Fassung)


Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt.

Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter.