Tools:
Update via:
Änderung Anlage 1 TÄHAV vom 21.03.2009
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 TÄHAV, alle Änderungen durch Artikel 2 PharmStVuaÄndV am 21. März 2009 und Änderungshistorie der TÄHAVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 1 TÄHAV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 21.03.2009 geltenden Fassung | Anlage 1 TÄHAV n.F. (neue Fassung) in der am 21.03.2009 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland) | |
(siehe BGBl. I 2006 S. 3460) Vom Tierarzt auszufüllen 1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum (Gültigkeit: 3 Wochen) 3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers 4 Name und Anschrift des Tierhalters | 5 Kreis 6 Tierart und Identität der Tiere | 7 Tierzahl | 8 Durchschnittliches Gewicht der Tiere 9 Indikation | 10 Behandlungsdauer (Tage) 11 Wartezeit (Tage) 12 Bezeichnung des Fütterungsarzneimittels (fakultativ) | 13 Menge 14 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti- scher Unternehmer | 15 Menge 16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge 18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg- lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist: % 19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln) 20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde 21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes: Vom Hersteller auszufüllen 22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis 25 Name der sachkundigen Person, die das Fütterungsarzneimittel freigegeben hat | 26 Chargen-Nr. 27 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt. Eigenhändige Unterschrift des Herstellers: | |
(Text alte Fassung) Hinweis für den Tierarzt: Original und drei Durchschriften an Hersteller, 4. Durchschrift (gelb) verbleibt beim Tierarzt Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, 1. Durchschrift (rot) mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter, 2. Durchschrift (blau) unverzüglich an zuständige Behörde, 3. Durchschrift (grün) zurück an Tierarzt | (Text neue Fassung) Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt. Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3271/al17613-0.htm