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Zitierungen von Anlage 1 TÄHAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 TÄHAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TÄHAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 TÄHAV Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln (vom 21.03.2009)
... Fütterungsarzneimittel dürfen nur auf einem Formblatt nach dem Muster der Anlage 1 in drei Ausfertigungen (Original und zwei Durchschriften) im Durchschreibeverfahren verschrieben ...
Zitat in folgenden Normen
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Artikel 1 V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 30 AMWHV Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel (vom 05.04.2017)
... Verschreibung muss in vier Ausfertigungen (Original und drei Durchschriften), die dem Muster der Anlage 1 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523
Artikel 2 PharmBetrVAblV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... durch einen Punkt ersetzt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 10. Die Anlagen 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines ... 10. Die Anlagen 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740
Artikel 2 PharmStVuaÄndV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... durch das Wort „gelagert" ersetzt. 10. In den Anlagen 1 und 1a wird die Fußnote jeweils wie folgt gefasst: „Hinweis für den ...
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