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§ 10 - Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)
neugefasst durch B. v. 04.11.1996 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-6 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-6 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 10 Bewertungsbericht
Der Bewertungsbericht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 des Gentechnikgesetzes ist nach Maßgabe des Anhangs VI der Richtlinie 2001/18/EG zu erstellen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften V. v. 23. März 2006 BGBl. I S. 565 m.W.v. 31. März 2006
Frühere Fassungen von § 10 GenTVfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.03.2006 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften vom 23.03.2006 BGBl. I S. 565 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 GenTVfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 GenTVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenTVfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2006 BGBl. I S. 565
Artikel 1 GenTRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht". b) Folgende Angabe ... folgt geändert: a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht". b) Folgende Angabe wird angefügt: ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 ... Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „Abschnitt A ... Angabe „Anhang IV Abschnitt B der Richtlinie 2001/18/EG" ersetzt. 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht Der ... ersetzt. 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht Der Bewertungsbericht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 des ...
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