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§ 10 - Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)

neugefasst durch B. v. 04.11.1996 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-6 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 10 Bewertungsbericht



Der Bewertungsbericht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 des Gentechnikgesetzes ist nach Maßgabe des Anhangs VI der Richtlinie 2001/18/EG zu erstellen.





 

Frühere Fassungen von § 10 GenTVfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.03.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
vom 23.03.2006 BGBl. I S. 565

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 GenTVfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 GenTVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenTVfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2006 BGBl. I S. 565
Artikel 1 GenTRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht". b) Folgende Angabe ... folgt geändert: a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht". b) Folgende Angabe wird angefügt:  ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 ... Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „Abschnitt A ... Angabe „Anhang IV Abschnitt B der Richtlinie 2001/18/EG" ersetzt. 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht Der ... ersetzt. 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bewertungsbericht Der Bewertungsbericht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 des ...