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Anlage 2 - Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)

neugefasst durch B. v. 04.11.1996 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-6 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 2 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 2 GenTVfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.03.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
vom 23.03.2006 BGBl. I S. 565

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 GenTVfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GenTVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenTVfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2006 BGBl. I S. 565
Artikel 1 GenTRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung
... 3" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „Abschnitt A Teil I der Anlage 2 " durch die Angabe „Anhang III A Nr. II der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen ... ff) In Nummer 5 wird die Angabe „Abschnitt A Teil III der Anlage 2 " durch die Angabe „Anhang III A Nr. V der Richtlinie 2001/18/EG" ersetzt.  ... Angabe „Anlage 1" durch das Wort „Anlage" ersetzt. 9. Die Anlagen 2 und 3 werden aufgehoben.  ...