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Zitierungen von § 11 GenTVfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 GenTVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenTVfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gentechnik-Anhörungsverordnung (GenTAnhV)
neugefasst durch B. v. 04.11.1996 BGBl. I S. 1649; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.04.2008 BGBl. I S. 766
§ 1 GenTAnhV Anwendungsbereich (vom 01.05.2008)
... einer Freisetzung. Eine Anhörung wird nicht durchgeführt, wenn nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Gentechnik-Verfahrensverordnung eine Freisetzung nachgemeldet ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2006 BGBl. I S. 565
Artikel 1 GenTRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung
... a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" ersetzt. ... 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" ersetzt. ... Maßgabe des Anhangs VI der Richtlinie 2001/18/EG zu erstellen." 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der einleitende Satzteil wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 28.04.2008 BGBl. I S. 766
Artikel 1 2. GentechRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Vereinfachtes Verfahren für ... a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Vereinfachtes Verfahren für Freisetzungen". b) Die Angaben zum 4. Abschnitt ... 2" ersetzt. 5. § 5 Abs. 4 wird aufgehoben. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Vereinfachtes Verfahren für ... 5 Abs. 4 wird aufgehoben. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Vereinfachtes Verfahren für Freisetzungen (1) Unter den in den Nummern 2, 6 und ...
Artikel 2 2. GentechRÄndV Änderung der Gentechnik-Anhörungsverordnung
... folgt gefasst: „Eine Anhörung wird nicht durchgeführt, wenn nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Gentechnik-Verfahrensverordnung eine Freisetzung nachgemeldet wird." ...
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