Zitat in folgenden NormenGentechnik-Anhörungsverordnung (GenTAnhV)
neugefasst durch B. v. 04.11.1996 BGBl. I S. 1649; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.04.2008 BGBl. I S. 766
§ 1 GenTAnhV Anwendungsbereich (vom 01.05.2008) ... einer Freisetzung. Eine Anhörung wird nicht durchgeführt, wenn nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Gentechnik-Verfahrensverordnung eine Freisetzung nachgemeldet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2006 BGBl. I S. 565
Artikel 1 GenTRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung ... a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" ersetzt. ... 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" ersetzt. ... Maßgabe des Anhangs VI der Richtlinie 2001/18/EG zu erstellen." 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der einleitende Satzteil wie folgt ...
Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
V. v. 28.04.2008 BGBl. I S. 766
Artikel 1 2. GentechRÄndV Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: § 11 Vereinfachtes Verfahren für ... a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: § 11 Vereinfachtes Verfahren für Freisetzungen". b) Die Angaben zum 4. Abschnitt ... 2" ersetzt. 5. § 5 Abs. 4 wird aufgehoben. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: § 11 Vereinfachtes Verfahren für ... 5 Abs. 4 wird aufgehoben. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: § 11 Vereinfachtes Verfahren für Freisetzungen (1) Unter den in den Nummern 2, 6 und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3274/v45620.htm